Bundestagsabgeordneter
Am 14. August 1949 wird Willy Brandt als einer von acht Berliner Vertretern in den ersten Deutschen Bundestag entsandt. Brandt ist 35 Jahre alt.
Der Parlamentarische Rat hatte Groß-Berlin als 12. Bundesland ins Grundgesetz aufgenommen. Die westlichen Alliierten suspendieren diesen Status jedoch und gestehen Berlin lediglich eine Vertretung mit eingeschränkten Rechten in Bundestag und Bundesrat zu. Diese Vertreter werden nicht direkt, sondern von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Die Aussicht auf eine Mitarbeit im neuen deutschen Parlament hatte Brandt verschiedene andere Angebote ausschlagen lassen, so auch den Vorschlag Ernst Reuters, Stadtrat für Verkehr im West-Berliner Magistrat zu werden. In seinem Buch „Mein Weg nach Berlin“ schreibt Brandt: „In Bonn galt mein Interesse besonders den außenpolitischen und gesamtdeutschen Problemen. Vor allem aber fiel mir die Aufgabe zu, eine Reihe von Berlin betreffenden Fragen in Ausschüssen, zuweilen auch im Plenum zu vertreten. So habe ich in dem besonderen Berlin-Ausschuss, den es im ersten Bundestag gab, und auch im wichtigen Haushalts-Ausschuss mitgearbeitet.“
Brandt wird Berlin bis zu seiner Wahl zum Regierenden Bürgermeister 1957 im Bundestag vertreten.
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© Willy-Brandt-Archiv Mandatskarte Willy Brandts für den ersten Deutschen Bundestag |