Hintergrund
Juni 1935

Einführung des Reichsarbeitsdienstes

 
© Marcus Wendel
Das Abzeichen des Reichsarbeitsdienstes

Seit dem 26. Juni 1935 sind alle Männer und Frauen zwischen 18 und 25 Jahren gesetzlich verpflichtet, einen halbjährlichen Arbeitsdienst abzuleisten. Dadurch soll die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland gesenkt und das Gemeinschaftsbewusstsein der Bevölkerung gestärkt werden. Der „Reichsarbeitsdienst“ ist vor allem im Straßenbau und in der Rüstungsindustrie tätig.

Der Reichsarbeitsdienst beim Freilegen der Unterburg des Kyffhäuser zwischen 1934 und 1936

Quelle: Dieses Bild stammt aus dem Artikel Reichsburg Kyffhausen
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