Einigungsvertrag

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Vertragsabschluss
31. August 1990 in Berlin
 

Vertragspartner
Bundesrepublik, DDR

Ziel
Regelung der Vereinigung der Bundesrepublik und der DDR und der damit zusammenhängenden rechtlichen und sozialen Fragen

Vertragsgegenstand
Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes
Vereinigung West- und Ost-Berlins zu einem Land; Erklärung Berlins zur Hauptstadt des vereinigten Deutschlands
Rechtsangleichung
Rehabilitierung von politisch Verurteilten
DDR-Vermögen wird Bundesvermögen
Übergabe der Gelder der DDR-Staatssicherheit an die Treuhand

Bedeutung
Dem Einigungsvertrag ging der Zwei-Plus-Vier-Vertrag voraus, in dem die vier Besatzungsmächte Deutschland die volle Souveranität zuerkannten. Der Einigungsvertrag regelte dann den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik zum 3. Oktober 1990.
Der Deutsche Bundestag und die DDR-Volkskammer verabschiedeten am 20. September 1990 jeweils mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit den Einigungsvertrag und machten damit den Weg zur deutschen Einheit frei.

Siehe auch
DDR
Deutsche Wiedervereinigung
Zwei-Plus-Vier-Vertrag