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Vertragspartner Bundesrepublik, DDR
Ziel Regelung der Vereinigung der Bundesrepublik und der DDR und der damit zusammenhängenden rechtlichen und sozialen Fragen
Vertragsgegenstand
  | Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes
|   | Vereinigung West- und Ost-Berlins zu einem Land; Erklärung Berlins zur Hauptstadt des vereinigten Deutschlands
|   | Rechtsangleichung
|   | Rehabilitierung von politisch Verurteilten
|   | DDR-Vermögen wird Bundesvermögen
|   | Übergabe der Gelder der DDR-Staatssicherheit an die Treuhand |
Bedeutung
  | Dem Einigungsvertrag ging der Zwei-Plus-Vier-Vertrag voraus, in dem die vier Besatzungsmächte Deutschland die volle Souveranität zuerkannten. Der Einigungsvertrag regelte dann den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik zum 3. Oktober 1990.
|   | Der Deutsche Bundestag und die DDR-Volkskammer verabschiedeten am 20. September 1990 jeweils mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit den Einigungsvertrag und machten damit den Weg zur deutschen Einheit frei. |
Siehe auch
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