  | Eigentlich "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich"
|
  | Durch Ermächtigungsgesetze wurde in der Weimarer Republik die Befugnis zur Gesetzgebung vom deutschen Reichstag auf die Reichsregierung übertragen. Es bedurfte der Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit der Abgeordneten im Parlament.
|
  | Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 ebnete den Weg zur nationalsozialistischen Diktatur, da so die Reichsregierung unter dem Reichskanzler Adolf Hitler ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze erlassen konnte
|
  | SPD stimmte als einzige Partei gegen die Selbstentmachtung des Parlaments, die Mandate der KPD waren kurz zuvor annulliert worden (Reichstagsbrandverordnung)
|
  | Ermächtigungsgesetz war zunächst auf vier Jahre festgelegt, wurde aber bis zum Ende der Nazi-Diktatur 1945 immer wieder erneuert |