Erster Maifeiertag
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Feier zum 1. Mai 1923 in München
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Der 1. Mai ist im Jahr 1920 erstmals gesetzlicher Feiertag in den Reichsländern Baden, Lippe, Mecklenburg-Schwerin, Anhalt sowie im Freistaat Braunschweig. Bereits für das Jahr 1919 hatte die in Weimar tagende Nationalversammlung den 1. Mai zum nationalen Feiertag erklärt. In den folgenden Jahren scheitern alle Versuche, den von den Sozialisten als „Kampftag der Arbeit“ bezeichneten 1. Mai zu einem alljährlichen Volksfeiertag in Deutschland zu machen. Dies wird erst 1933 durch die Nationalsozialisten geschehen.