Willy-Brandt-Biografie
Januar 1972

Extremisten-Beschluss (Radikalen-Erlass)

Die Atmosphäre in Teilen der Gesellschaft der Bundesrepublik ist Anfang der siebziger Jahre geprägt von protestierenden Studenten, außerparlamentarischer Opposition und den Terroristen der RAF einerseits, von der Angst vor Kommunismus und dem Niedergang bürgerlicher Werte andererseits. Nach ihrem Verbot 1956 hat sich die kommunistische Partei als DKP 1968 neu gegründet. Die politisierte Jugend kündigt den „Marsch durch die Institutionen“ an.

Vor diesem Hintergrund fordern die Ministerpräsidenten und Innenminister der Länder schon Mitte 1971 eine Regelung, die das Eindringen von Linksradikalen in den Öffentlichen Dienst verhindert. Die Verfassungstreue soll als Grundlage des Dienstverhältnisses hervorgehoben werden. Der so genannte Extremisten-Beschluss – von seinen Gegnern auch als Radikalen-Erlass bezeichnet – wird am 28. Januar 1972 von den Regierungschefs des Bundes und der Länder verabschiedet. Er sieht vor, dass durch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz Bewerber, die „verfassungsfeindliche Aktivitäten“ entwickeln oder einer „verfassungsfeindlichen Organisation“ angehören, erfasst und nicht in den Öffentlichen Dienst übernommen werden.

Willy Brandt und die Mehrheit der SPD wollen durch den Extremisten-Beschluss der Befürchtung entgegenwirken, die Ostpolitik eröffne die Gefahr einer kommunistischen Unterwanderung der Bundesrepublik. Bei der Jugend ist die Bestürzung über Brandts Unterschrift unter den Beschluss trotzdem groß. Der Radikalen-Erlass wird mit einem Berufsverbot für Andersdenkende gleichgesetzt und als fundamentales Misstrauensvotum des Staates gegenüber seinen Bürgern interpretiert.

Brandt wird den Extremisten-Beschluss später als einen „kardinalen Fehler“ bezeichnen und darauf hinweisen, dass er ohne den Zusammenhang der Ostpolitik nicht zu verstehen ist. Die CDU/CSU hatte ein Verbot der DKP gefordert, ihr Fraktionsvorsitzender Barzel wollte den Ausschluss von Kommunisten aus dem Öffentlichen Dienst sogar im Grundgesetz verankert wissen. Diese Maßnahmen hätten Brandts Ostpolitik behindert, hatte er dem sowjetischen Parteichef Breschnew doch 1971 bei ihrem Treffen auf der Krim zugesagt, dass die DKP in der Bundesrepublik nicht verboten würde.
 



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