  | Ausgangspunkt der Flick-Parteispenden-Affäre war ein Aktiengeschäft des Flick-Konzerns im Jahr 1975, als dieser Erlöse aus Aktien-Verkäufe reinvestierte und dafür vom Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Hans Friderichs und seinem Nachfolger Otto Graf Lambsdorff (beide FDP) weitreichende Steuererleichterungen erhielt.
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  | Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft Anfang der 1980er Jahre deuteten auf einen Zusammenhang zwischen diesen Begünstigungen und der vom Flick-Konzern geleisteten Parteispenden an im Bundestag vertretene Parteien hin. Der Vorwurf der Bestechlichkeit stand im Raum.
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  | Von 1983 bis 1985 beschäftigte sich ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Spendenpraxis bundesdeutscher Parteien. Dabei wurde deutlich, dass die Parteien beträchtliche Spendengelder der Wirtschaft illegal über zwischengeschaltete gemeinnützige Organisationen erhalten hatten. Im Zusammenhang mit der Ausschusstätigkeit musste Bundestagspräsident Rainer Barzel (CDU) zurücktreten.
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  | Zwischen 1985 und 1987 fand ein Prozess statt, der damit endete, dass der Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch sowie die FDP-Politiker und ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Hans Friderichs und Otto Graf Lambsdorff wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt wurden. Der Vorwurf der Bestechlichkeit ließ sich nicht nachweisen.
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  | Die Flick-Parteispenden-Affäre erschütterte die Glaubwürdigkeit der Parteien in der Bevölkerung. Als Reaktion auf den Vertrauensverlust wurde das Parteispendengesetz transparenter gestaltet und die Meldepflicht der Abgeordneten bezüglich ihrer Nebeneinkünfte verschärft. |