Gesetz über die Arbeitslosenversicherung
Am 7. Juli 1927 verabschiedet der Berliner Reichstag das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung. Es ist die wichtigste sozialpolitische Reform der Weimarer Republik. Arbeitnehmer müssen sich künftig gegen Arbeitslosigkeit versichern und erhalten einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld, das sich nach der Höhe ihres letzten Nettolohnes richtet. Die Kosten für die Versicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.
|
© AdsD Elend durch Arbeitslosigkeit: 12-köpfige Familie lebt in einem 29-qm-Zimmer mit feuchten Wänden |