Gesetz zum Schutz der Republik
Als Reaktion auf die Ermordung von Reichsaußenminister Walther Rathenau durch zwei Mitglieder der rechtsradikalen „Organisation Consul“ verabschiedet der Reichstag am 18. Juli 1922 gegen die Stimmen der Kommunisten, der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) und der Bayerischen Volkspartei (BVP) das „Gesetz zum Schutz der Republik“.
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© leipzig-info Das ehemalige Reichsgericht in Leipzig heute |
Es schafft die rechtliche Grundlage für die Verfolgung politischer Straftaten. Das Spektrum der strafbaren Handlungen reicht von der „Schmähung der Reichsflagge“ bis hin zum „Mord an Repräsentanten der Republik“. Zuständig wird der neu errichtete „Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik“ am Leipziger Reichsgericht.