Gleichschaltung des Pressewesens
Mit dem so genannten "Schriftleitergesetz" schalten die Nationalsozialisten am 4. Oktober das Pressewesen in Deutschland gleich. Journalistischen bzw. redaktionellen Tätigkeiten darf nur noch nachgehen, wer seine arische Herkunft und politische Loyalität gegenüber der Hitler-Regierung nachweisen kann.