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Vertragspartner DDR und Polen
Vertragsgegenstand Völkerrechtliche Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen der DDR und Polen
Bedeutung
  | Zur Stabilisierung der eigenen Machtansprüche verzichtete die DDR-Führung auf Gebietsansprüche, trotz des zunächst ungelösten Problems auf der Insel Usedom. Auch die Teilung verschiedener Städte und Dörfer entlang der Oder und Neiße wurde akzeptiert.
|   | Das Görlitzer Abkommen war die Folge des 1945 auf der Potsdamer Konferenz unterzeichneten „Abkommens bezüglich der Westgrenze Polens“, welches die Oder-Neiße-Grenze vorläufig festlegte
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Siehe auch
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