Görlitzer Abkommen

Görlitzer Abkommen
Vertragsabschluss
6. Juli 1950
 

Vertragspartner
DDR und Polen

Vertragsgegenstand
Völkerrechtliche Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen der DDR und Polen

Bedeutung
Zur Stabilisierung der eigenen Machtansprüche verzichtete die DDR-Führung auf Gebietsansprüche, trotz des zunächst ungelösten Problems auf der Insel Usedom. Auch die Teilung verschiedener Städte und Dörfer entlang der Oder und Neiße wurde akzeptiert.
Das Görlitzer Abkommen war die Folge des 1945 auf der Potsdamer Konferenz unterzeichneten „Abkommens bezüglich der Westgrenze Polens“, welches die Oder-Neiße-Grenze vorläufig festlegte

Siehe auch
DDR
Oder-Neiße-Grenze
Polen
Potsdamer Abkommen
Warschauer Pakt