Willy-Brandt-Biografie
Hintergrund
Dezember 1952

Hauptberichterstatter des Auswärtigen Ausschusses

Am 5. Dezember 1952 spricht Willy Brandt als Hauptberichterstatter des Auswärtigen Ausschusses im Deutschen Bundestag. Zur Abstimmung steht der Vertrag über die heftig umstrittene Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Die Regierung Adenauer befürwortet die EVG, auch weil sie Voraussetzung für einen Generalvertrag ist, der Deutschland weitgehende Souveränität und wachsende Gleichberechtigung bringen würde. Die Sozialdemokraten lehnen den Vertrag ab, weil sie mit der Einbindung der Bundesrepublik in ein westliches Militärbündnis die langfristige Blockade der deutschen Einheit fürchten.

Willy Brandt sieht einerseits die Mängel der Verträge – Sonderstellung und fehlende Gleichberechtigung der Bundesrepublik, mangelnde demokratische Kontrolle und eine nur indirekte Beteiligung Deutschlands an der Nato –, andererseits ist für ihn die weitere Westintegration ebenso alternativlos wie ein Wehrbeitrag der Deutschen zur westlichen Gemeinschaft unumgänglich. Brandt steht damit dem Kurs des Kanzlers näher als der Position seines Parteivorsitzenden. Öffentlich kann er diese Meinung nicht vertreten, will er in seiner Partei nicht hoffnungslos ins Abseits geraten.

In der Debatte im Deutschen Bundestag sagt Brandt: „Vor unserem Volk wird nur Bestand haben, was in erster Linie der Wiedervereinigung in Freiheit dient und uns einen angemessenen Platz in der internationalen Zusammenarbeit sichert.“




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