  | Jurastudium an der Freien Universität Berlin
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  | Verteigt u.a. Baader und Ensslin, aber auch F. Teufel und P. Brandt
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  | 1960 wegen Mitgliedschaft beim SDS aus der SPD ausgeschlossen
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  | Teilnahem an Demonstrationen der Studentenbewegung, z.B. gegen Axel Springer, und in Folge des Attentats auf Dutschke
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  | Ab 1970 Mitglied der RAF, es folgt eine Verhaftung. Sein Verteidiger bei Gericht ist Otto Schily
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  | 1974 Ausschluss aus RAF wegen Mitgliedschaft bei KPD, sowie aus der Anwaltschaft
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  | November 1974 Verurteilung zu 14 Jahren Haft. Während der Haftzeit Distanzierung von Vergangenheit
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  | 1980 Vorzeitige Entlassung (Anwalt: Gerhard Schröder)
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  | 1988 Mahler wird wieder als Anwalt zugelassen (Anwalt: Gerhard Schröder)
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  | In den 1990ern wechselt Mahler mehr und mehr zum rechten politischen Lager
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  | 2000 Beitritt zur NPD, übernimmt Verteidigung von NPD im NPD-Verbotsverfahren
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  | Seit 2000 fällt er nicht nur durch ausländerfeindliche, sondern auch antisemitische Äußerungen auf, und stellt immer wieder die Rechtmäßigkeit des Grundgesetzes in Frage, das laut Mahler „nur ein Provisorium für die Übergangszeit bis zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches“ sei
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  | 2003 Austritt aus NPD
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  | 2004 Während Gerichtsverhandlung gegen Mahler (Anklage: Volksverhetzung) Todesdrohungen gegen Richter, Anwälte und Abgeordnete sowie antisemitische Äußerungen
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  | 2004 Reise– und Berufsverbot |