Willy-Brandt-Biografie
Hintergrund
August 1970

Moskauer Vertrag

In Moskau unterzeichnen am 12. August 1970 Bundeskanzler Willy Brandt und der sowjetische Ministerpräsident Alexej N. Kossygin sowie die Außenminister der beiden Staaten den „Vertrag über Gewaltverzicht und Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen“.
Im Vertrag verzichtet die Bundesrepublik auf den „Alleinvertretungsanspruch“, d. h. auf das von ihr bis dahin beanspruchte Recht, für alle Deutschen und damit auch für die Menschen in der DDR zu sprechen. Bonn erklärt zudem, keine Gebietsansprüche gegenüber dritten Staaten zu erheben. Dadurch wird die seit dem Zweiten Weltkrieg bestehende Westgrenze Polens entlang Oder und Neiße de facto anerkannt. Die Regierungen der Bundesrepublik und der UdSSR bekunden ihren Willen, ihre Beziehungen „auf freundschaftlicher Grundlage und zu gegenseitigem Vorteil“ auszubauen.

Quelle: Bundesbildstelle
Der sowjetische Ministerpräsident Kossygin (links; neben ihm Außenminister Gromyko) und Bundeskanzler Brandt während der Moskauer Gespräche

Um den weiter bestehenden Wunsch nach einer Wiedervereinigung zu dokumentieren, übergibt Außenminister Scheel der Sowjetunion einen „Brief zur deutschen Einheit“. In dem Schreiben wird festgestellt, dass der Moskauer Vertrag „nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.“
Der Moskauer Vertrag schafft die Voraussetzungen für Verhandlungen mit der DDR, mit Polen und anderen Ostblockstaaten. Er ist der Durchbruch für die Neue Ostpolitik der sozial-liberalen Koalition.



Glossar

Suche

Lesen Sie auch:
 Prager Vertrag
 Kniefall in Warschau
 Rede vor der UN

Kontakt | Impressum | Sitemap | Startseite

© 2005 Bundeskanzler- Willy- Brandt- Stiftung