Münchner Abkommen

Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien
Vertragsabschluss
29. September 1938 in München
 

Vertragspartner
Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien

Ziel
Großbritannien und Frankreich wollten unter allen Umständen einen Krieg mit Deutschland verhindern. Sie waren deshalb bereit, Randgebiete Böhmens (das so genannte Sudetenland) an NS-Deutschland abzutreten. Zugleich garantierten sie den Fortbestand des tschechoslowakischen Reststaates.

Vertragsgegenstand
Die Tschechoslowakei wird verpflichtet, das Sudetenland bis zum 10. Oktober 1938 an Deutschland abzutreten.

Bedeutung
In Abwesenheit tschechoslowakischer Vertreter gaben Großbritannien und Frankreich unter dem Eindruck deutscher Kriegsdrohungen die völkerrechtliche Souveranität der Tschechoslowakei
preis und traten das Sudetenland an NS-Deutschland ab.
Die mit der Tschechoslowakei verbündete Sowjetunion war nicht beteiligt. Damit bewiesen die Westmächte in den Augen der Sowjetunion, dass sie sie isolieren wollten. Das Münchner Abkommen gehört damit zur unmittelbaren Vorgeschichte des Hitler-Stalin-Paktes.
Deutschland brach das Münchner Abkommen im Frühjahr 1939, indem es die Slowakei in einen Vasallenstaat umwandelte und sich den tschechoslawakischen Reststaat als „Protektorat Böhmen und Mähren“ einverleibte. Mit dem Einmarsch der Wehrmacht am 15. März 1939 in Prag wurde die Zerschlagung der Tschechoslowakei vollendet.
Das Münchner Abkommen stellt den Höhepunkt der Appeasement-Politik Großbritanniens dar. Aufgrund des weiteren historischen Verlaufs wurde das Münchner Abkommen zugleich zu einem Symbol für das Scheitern dieser Beschwichtigungs-Politik.

Siehe auch
Hitler-Stalin-Pakt
Prager Vertrag
Tschechoslowakei
UdSSR