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  | Die Notstandsgesetze wurden am 30. Mai 1968 vom Bundestag verabschiedet. Die Große Koalition verfügte über die für eine Änderung des Grundgesetzes notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. In das Grundgesetz wurde eine Notstandsverfassung eingefügt, welche die Handlungsfähigkeit des Staates bei militärischem und zivilem Notstand (wie z. B. Krieg, Aufstand, Naturkatastrophe) sichern sollte. Die Notstandsgesetze sehen unter anderem die vorübergehende Einschränkung verschiedener Grundrechte vor.
|   | Die FDP-Bundestagsfraktion stimmte geschlossen gegen die neuen Gesetze. Auch in der außerparlamentarischen Opposition (APO) stießen sie auf breiten Widerstand. Kurz vor ihrer Verabschiedung demonstrierten Zehntausende in Bonn gegen die neuen Gesetze. Viele befürchteten einen möglichen Missbrauch der Notstandsgesetze, wie es in der Weimarer Republik mit den Notverordnungen geschehen war. |
Siehe auch
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