Petersberger Abkommen

Abmachungen zwischen den Alliierten Kommissaren und dem deutschen Bundeskanzler
Vertragsabschluss
22. November 1949 in Königswinter (Hotel Petersberg)
 

Vertragspartner
Bundesrepublik, Großbritannien, Frankreich, USA

Ziel
Das Petersberger Abkommen war der erste Schritt bei den Bemühungen der Regierung Adenauer um die Revision des Besatzungsstatuts

Vertragsgegenstand
Einstellung der Demontagen
Eingliederung der Bundesrepublik in die europäische Gemeinschaft (Beitritt zum Europarat)
Schrittweise Wiederaufnahme von Konsular- und Handelsbeziehungen mit anderen Ländern
Aufnahme der Bundesrepublik in internationale Organisationen
Verpflichtung der Bundesregierung, nach den Grundsätzen Freiheit, Toleranz und Menschlichkeit zu handeln und jegliches Wiederaufleben totalitärer Bestrebungen zu verhindern
Akzeptanz der internationalen Kontrolle des Ruhrgebietes (Beitritt zum Ruhrabkommen)
Genehmigung des Marshall-Plans
Entflechtung der Kartelle

Bedeutung
Im Bundestag kam es zwischen Regierungskoalition und Opposition zu einer heftigen Auseinandersetzung über das Abkommen. Die SPD warf Adenauer vor, für geringfügige Zugeständnisse einen zu hohen Preis bezahlt zu haben. Im Verlauf der Debatte kam es zu einem Eklat, als Oppositionsführer Kurt Schumacher Adenauer als „Bundeskanzler der Alliierten“ bezeichnete

Siehe auch
Adenauer, Konrad
Deutschland-Vertrag
Marshall-Plan
Schumacher, Kurt
Westintegration