Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe

Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)
Gründung
25. Januar 1949

Auflösung
28. Juni 1991

Sitz
Moskau
 

Aufgabe
Wirtschaftliche Integration der Mitgliedsländer durch Koordination der nationalen Volkswirtschaftsplänen; Austausch wirtschaftlicher Erfahrung; gegenseitge Finanzhilfen der Mitgliedsstaaten

Mitglieder
Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, Ungarn, Albanien (ab Februar 1949, seit 1961 nur noch formell Mitglied), DDR (ab 1950), Mongolei (ab 1962), Kuba (ab 1972), Vietnam (ab 1978), Jugoslawien (assoziiertes Mitglied ab 1964)

Struktur
Das formell höchste Organ des RGW war die Ratstagung, die sich aus Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten zusammensetzte. Jedoch bestimmte bis 1989 ein inoffizielles Gremium der kommunistischen Parteiführer die Richtlinien des RGW. Für den Zahlungsverkehr war die Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) zuständig.

Tätigkeiten
1949 Gründung des RGW als Reaktion auf den amerikanischen Marshall-Plan
1977 Entführung und Ermordung des Arbeitsgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyers
1991 Auflösung des RGW

Siehe auch
DDR
EWG
Marshall-Plan
UdSSR