Römische Verträge

Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Vertragsabschluss
25. März 1957 in Rom
 

Vertragspartner
Belgien, Bundesrepublik, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande

Ziel
Sicherung des innereuropäischen Friedens durch wirtschaftliche (und politische) Einigung Europas

Vertragsgegenstand
Die „Römischen Verträge“ besiegelten die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Nach dem Scheitern der geplanten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) hatte sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die europäische Integration auf wirtschaftlichem Gebiet zunächst leichter voranzutreiben wäre

Bedeutung
Die „Römischen Verträge“ gelten als Geburtsstunde der Europäischen Gemeinschaft (EG, heute EU). Neben der bereits 1951 gegründeten Montanunion existierten nun mit der EWG und der Euratom insgesamt drei Europäische Gemeinschaften.

Nachfolger
Maastrichter Vertrag über die Europäische Union vom 7.2.1992

Siehe auch
EG/EU
EGKS
EURATOM
EVG
EWG
Montanunion