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Vertragspartner Belgien, Bundesrepublik, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
Ziel Sicherung des innereuropäischen Friedens durch wirtschaftliche (und politische) Einigung Europas
Vertragsgegenstand Die „Römischen Verträge“ besiegelten die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Nach dem Scheitern der geplanten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) hatte sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die europäische Integration auf wirtschaftlichem Gebiet zunächst leichter voranzutreiben wäre
Bedeutung Die „Römischen Verträge“ gelten als Geburtsstunde der Europäischen Gemeinschaft (EG, heute EU). Neben der bereits 1951 gegründeten Montanunion existierten nun mit der EWG und der Euratom insgesamt drei Europäische Gemeinschaften.
Nachfolger Maastrichter Vertrag über die Europäische Union vom 7.2.1992
Siehe auch
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