Teilung Oberschlesiens beschlossen
Auch nach Abschluss des Versailler Friedensvertrages begehrte die polnische Minderheit in Oberschlesien gegen die politische und territoriale Dominanz der deutschen Volksgruppe auf.
Vor diesem Hintergrund folgt die Völkerbundkommission am 20. Oktober 1921 einer Empfehlung des Völkerbundrates und beschließt, dass das bislang zum Deutschen Reich gehörende Oberschlesien zwischen Deutschland und Polen geteilt werden soll.
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© gonschior Gebiet und Flagge Oberschlesiens |
Damit ignoriert die Kommission das Ergebnis einer nach Artikel 88 des Versailler Friedensvertrages durchgeführten Volksabstimmung, in der eine große Mehrheit für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich votiert hatte. Nunmehr fällt das oberschlesische Industriegebiet mit rund einer Million Einwohnern an Polen. Dem Reich verbleibt der flächenmäßig größere, jedoch vorwiegend agrarisch strukturierte Teil des Landes. Die Teilung Oberschlesiens löst in Deutschland eine Welle der Empörung aus. Die Regierung unter Reichskanzler Joseph Wirth (Zentrum) muss zurücktreten. Die Entscheidung der Völkerbundkommission wird jedoch im deutsch-polnischen Vertrag vom 15. Mai 1922 bestätigt werden.