Unterzeichnung des EVG-Vertrages
Am 27. Mai 1952 unterzeichnen Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten in Paris den Vertrag zur Gründung einer „Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG). Bereits am Vortag wurde in Bonn der „Deutschlandvertrag“ unterschrieben, der das Besatzungsstatut aufhebt und der Bundesrepublik die volle staatliche Souveränität einräumt. Beide Verträge bedürfen der Ratifizierung durch die einzelnen Parlamente der Unterzeichnerstaaten und können nur zusammen in Kraft treten.
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Quelle: bundesrat.de Die Außenminister der Westalliierten (Anthony Eden, Großbritannien; Robert Schuman, Frankreich; Dean Acheson, USA) und Bundeskanzler Adenauer unterzeichnen im Bonner Bundesratssaal den Deutschlandvertrag |
Die französische Nationalversammlung wird jedoch – zur großen Bestürzung der Bundesregierung unter Konrad Adenauer (CDU) – im August 1954 die Ratifizierung des EVG-Vertrages ablehnen. Auf Vorschlag Londons wird mit dem Beitritt der Bundesrepublik zur NATO sowie zur Westeuropäischen Union (WEU) schließlich eine politische Lösung gefunden werden: Mit Inkrafttreten der „Pariser Verträge“ wird die Bundesrepublik Deutschland am 5. Mai 1955 souverän.