Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee
Anfang Juli 1948 ist die Entscheidung zur Gründung eines westdeutschen, demokratischen Bundesstaates gefallen. Am 10. August tritt erstmals ein von den Ministerpräsidenten der Länder in den drei westlichen Besatzungszonen berufener Ausschuss (Verfassungskonvent) auf der Insel Herrenchiemsee (Bayern) zusammen. Er soll die Richtlinien für eine provisorische Verfassung („Grundgesetz“) ausarbeiten. Man hatte sich darauf verständigt, statt einer Verfassung lediglich ein Grundgesetz auszuarbeiten, um Deutschlands Teilung nicht endgültig zu besiegeln. Der Entwurf wird später dem Parlamentarischen Rat zur Abstimmung vorgelegt, der ihn annehmen wird.
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Quelle: HdbG
„Die Empfehlungen des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee offenbarten modernstes Denken und trugen den Bedürfnissen der Zeit in solchem Maße Rechnung, daß ihnen alle Kreise des Volkes stärkste Beachtung schenkten.“ - Karikatur im „Hamburger Echo“, August 1948 |