Vertrag von St. Germain
Am 10. September 1919 wird in St. Germain bei Paris der Friedensvertrag zwischen „Deutsch-Österreich“, dem nach dem Krieg verbliebenen Reststaat der alten Donaumonarchie, und den Entente-Staaten geschlossen. Die Regierung in Wien muss umfassenden Gebietsabtretungen (u. a. Südtirols an Italien) zustimmen und die Selbstständigkeit der Tschechoslowakei, Polens und Jugoslawiens anerkennen. Wie vom Deutschen Reich werden darüber hinaus auch von „Deutsch-Österreich“ hohe Reparationszahlungen gefordert. Das Berufsheer muss auf 30.000 Soldaten begrenzt werden. Ein Anschluss an das Deutsche Reich wird dem Nachfolgestaat der Donaumonarchie auf Dauer untersagt. Der Name des Landes muss in „Republik Österreich“ geändert werden, was am 21. Oktober geschehen wird.
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Quelle: berg.heim.at Der österreichischeStaatskanzler Dr. Karl Renner in St. Germain |