Vier-Mächte-Abkommen

Vier-Mächte-Abkommen über Berlin
Vertragsabschluss
3. September 1971 in Berlin
 

Vertragspartner
USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR

Ziel
Sicherung der Zugangswege nach West-Berlin
Verständigung über den Status Berlins

Vertragsgegenstand
Festschreibung Berlins als "Vier-Mächte-Stadt"
Verpflichtung der UdSSR, Verkehrsverbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin nicht zu behindern, sondern zu erleichtern
Zusage der Verbesserung der Kommunikation zwischen West-Berlin und Ost-Berlin bzw. der DDR

Bedeutung
Sowjetische Akzeptanz der faktischen Zugehörigkeit West-Berlins zur Wirtschafts-, Gesellschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland
Gleichzeitig wird festgehalten, dass West-Berlin kein Bestandteil der Bundesrepublik ist
Entspannung der Lage in und um die geteilte Stadt durch das Abkommen

Nachfolger
Mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 wird das Abkommen gegenstandslos

Siehe auch
Deutsche Wiedervereinigung
Einigungsvertrag
UdSSR