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Vertragspartner USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR
Ziel
  | Sicherung der Zugangswege nach West-Berlin
|   | Verständigung über den Status Berlins |
Vertragsgegenstand
  | Festschreibung Berlins als "Vier-Mächte-Stadt"
|   | Verpflichtung der UdSSR, Verkehrsverbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin nicht zu behindern, sondern zu erleichtern
|   | Zusage der Verbesserung der Kommunikation zwischen West-Berlin und Ost-Berlin bzw. der DDR
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Bedeutung
  | Sowjetische Akzeptanz der faktischen Zugehörigkeit West-Berlins zur Wirtschafts-, Gesellschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland
|   | Gleichzeitig wird festgehalten, dass West-Berlin kein Bestandteil der Bundesrepublik ist
|   | Entspannung der Lage in und um die geteilte Stadt durch das Abkommen |
Nachfolger Mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 wird das Abkommen gegenstandslos
Siehe auch
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