Wehrverfassungsgesetz
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© Deutsches Historisches Museum, Berlin
Protest gegen die Wiederbewaffnung
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Am 26. Februar 1954 verabschiedet der Deutsche Bundestag das „Wehrverfassungsgesetz“, das den Aufbau einer westdeutschen Armee vorbereiten soll. Die „Wiederbewaffnung“ der Bundesrepublik Deutschland als Beitrag zur Verteidigungsbereitschaft der westlichen Demokratien ist im Inland wie im Ausland umstritten. Auf der Potsdamer Konferenz im August 1945 hatten die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges – bevor es zum Ost-West-Konflikt (Kalten Krieg) kam - die vollständige Entmilitarisierung Deutschlands beschlossen. Viele deutsche Männer haben sich ihrerseits geschworen, nie mehr eine Waffe in die Hand zu nehmen („Ohne-mich-Bewegung“). Nunmehr soll die Bundesrepublik Mitglied des 1949 gegründeten Nordatlantischen Bündnisses werden, wobei die Bundeswehr – anders als die verbündeten Streitkräfte - auch in Friedenszeiten dem Oberkommando der NATO unterstellt sein soll. Zwei Jahre später, 1956, werden die ersten Bundeswehrsoldaten in ihre Kasernen einrücken.