Alle zwei Jahre verleiht die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung den „Willy-Brandt-Preis zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern“.
Ausgezeichnet werden herausragende Dissertationen oder Habilitationen historischer, gesellschaftswissenschaftlicher oder juristischer Fachrichtung, deren Inhalte auf das politische Wirken Willy Brandts bezogen werden können und hierdurch in Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck dazu beitragen, das Andenken an Willy Brandt zu wahren.
Die Arbeit muss von der jeweiligen Fakultät angenommen worden sein und soll – gerechnet vom Abgabetermin bei der Fakultät der Bewerber – zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Auswahlkommission nicht älter als anderthalb Jahre und noch nicht veröffentlicht sein.
Der Preisträger erhält eine von den Vorsitzenden des Kuratoriums und des Vorstandes der Stiftung unterzeichnete Urkunde. Es wird ihm dazu eine unentgeltliche Veröffentlichung seiner Arbeit in der stiftungseigenen Reihe "Willy-Brandt-Studien" oder ein Druckkostenzuschuss angeboten.
Hier finden Sie die Ausschreibungs- und Verfahrensordnung.
Die bisherigen Preisträger und -trägerinnen sind (in chronologischer Reihenfolge):